Wer bei der Abgabe "Individueller Gesundheitsleistungen" in seiner Praxis auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich an einige Regeln halten. Von dem Begriff "IGeL-Leistungen" werden, wie bereits in vorangegangenen Forum-Ausgaben dargestellt, Leistungen erfabt, die nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehoren, von Patienten aber nachgefragt werden und arztlich empfehlenswert oder zumindest arztlich vertretbar sind.
Der Begriff entstammt der wachsenden ...