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Rechtsfragen rund um den Urlaub: teil 2: regelungen bei nicht ganzjahriger Tatigkeit: teilurlaubsanspruch.(Recht & Soziales)

From: Ergotherapie & Rehabilitation  |  Date: 7/1/2007  |  Author: Bahrle, Ralph Jurgen

Die Wartezeit, die grundsatzlich in jedem Arbeitsverhaltnis und bei jedem Arbeitnehmer zu beachten ist, fuhrt beim Eintritt in das Unternehmen wahrend des Kalenderjahres oder bei Ausscheiden innerhalb der Wartezeit zu kniffligen (Rechts-)Fragen, die ihre Ursache in den Grundsatzen haben, dass das Urlaubsjahr nur das Kalenderjahr und eine Ubertragung des Urlaubs ins neue Kalenderjahr die Ausnahme sein soll. Die Losung fur diese Problemfalle halt [section] 5 BUrlG in Form eines ...

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